Stellungnahme IDEE Austria:

Novellierung der Sozialhilfe im Hinblick auf Kinder und Jugendliche

16.02.2026, Wien.

Dass Armut bzw. materieller Mangel nicht unbedingt gesünder machen, sondern meistens krank und kränker, sollte nach Jahrzehnten der soziologischen Forschung inzwischen den meisten von uns klar sein. Dass sich Armut bei Kindern und Jugendlichen auf unterschiedlichen Ebenen und natürlich auch auf deren psychosoziale Entwicklung und Gesundheit massiv auswirken können, und dies vielfach auch tun, ebenso. In Bezug auf diese einfachen Tatsachen müssten also Übereinstimmung und Einigkeit vorherrschen.

Im Kontext von Kindern und Jugendlichen fordern wir deshalb nachdrücklich, dass bei den neuen Rahmenbedingungen für die zu reformierende Sozialhilfe bzw. der Mindestsicherung vor allem folgende Punkte beachtet werden:

I.                   Die neuen Vorgaben und Regeln der Sozialhilfe/Mindestsicherung sind hinsichtlich ihrer direkten und indirekten Folgen für betroffene Kinder und Jugendliche durch geeignete bzw. ausgewiesene Fachpersonen aus den Disziplinen Soziologie, Psychologie, Sozialpsychiatrie sowie Erziehungs- und  Bildungswissenschaften genauestens zu prüfen. Dieses Prozedere betrifft insbesondere auch die Auswirkungen der Novelle im Hinblick auf die psychosoziale Gesundheit als auch auf bereits bestehende psychosoziale Erkrankungen und/Behinderungen. Behinderung bedeutet in klarer und einfacher Sprache übrigens: mit langfristigen Einschränkungen und finanziellen Nachteilen, die in Österreich nicht ausreichend ausgeglichen werden, zu kämpfen haben. Und das oft während eines ganzen Lebens!

II.                Die neuen Vorgaben zur Harmonisierung der Sozialhilfe bzw. der Mindestsicherung dürfen für Kinder und Jugendliche zu keinen Verschlechterungen sowie zu keinen Einschränkungen bei der Inklusion und der Partizipation führen. Die Produktion von Elend, Devianz und am Ende auch von kriminellen Karriere kann im Sinne keines Staates und keiner Gesellschaft sein!

III.             Eine Klarstellung, dass budgetäre Defizite und Probleme nicht auf dem Rücken der Schwächsten, Abhängigsten und Vulnerabelsten, zu denen Kinder und Jugendliche zweifelsohne zählen, gelöst werden bzw. gelöst werden können. Nur weil diese Gruppe als relativ oder relativ schwach wahrgenommen wird, kann man sie nicht irgendwie „behandeln“ wie Dinge bzw. wie Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs.

IV.              Ein klares Bekenntnis zu Inklusion und Partizipation und zur Würde des Menschen, die selbstverständlich auch Kinder und Jugendliche umfasst.

V.                 Abbau von Hindernissen jeglicher Art bei der Zugänglichkeit von psychosozialen und sozialpädagogischen sowie anderen Leistungen im Sinne der Inklusion von armutsbetroffenen Kindern und Jugendlichen.

VI.              Das konsequent zielgerichtete faktenbasierte Angehen der bereits lange bekannten Problematik der Kinderarmut und ihrer Folgen.

VII.          Realistische Berechnungen von Mindestsätzen.

VIII.       Eine Entflechtung von anderen Themen, die mit Kinderarmut an sich zunächst nichts tun haben, jedoch leider ständig vermischt werden.

Staaten und deren Gesellschaften haben auch eine gewisse Pflicht, Kindern und Jugendlichen ein Mindestmaß an  Inklusion und Partizipation am jeweiligen Gemeinwesen zu ermöglichen. Alle Formen direkter oder indirekter Diskriminierung sind dabei zu vermeiden, gehören klar und deutlich benannt sowie die Betroffenen vor deren Folgen geschützt.

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