Der Tiroler Monitoring-Ausschuss zur Förderung zum Schutz und zur Überwachung der
Durchführung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen veranstaltete im Herbst 2019 eine öffentliche Sitzung zum Thema der psycho-sozialen und sozial-psychiatrischen Versorgung in Tirol
Durch die Coronakrise konnte die Stellungnahme erst 2021 fertrtig gestellt werden. Dadurch konnten aber die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie berücksichtigen werden.
Die Stellungnahme beginnt mit Berichten von Betroffenen über ihre psychische Beeinträchtigung.
Im zweiten Teil folgen die dringenden Empfehlungen des Tiroler Monitoring-Ausschusses an die Verantwortlichen.
Grundlage für die Stellungnahme ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK).
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